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Wie werde ich Jägerin oder Jäger?

Wer jagen will, braucht einen kantonalen Jagdfähigkeitsausweis und eine kantonale Jagdberechtigung. Die Jagdfähigkeit wird durch das Bestehen einer Jagdprüfung erlangt, die Jagdberechtigung erhält man durch das Lösen eines Jagdpatentes beim Kanton.

Die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger besteht aus zwei Teilen:

  • Der praktische Teil besteht aus einer Schiessprüfung und der Waffenhandhabung.

  • Der theoretische Teil vermittelt Kenntnisse über das Wild und die Natur, die Hege und Jagdhunde, die Jagdgesetze sowie die Jagdausübung und Waffenkunde. Das einheitliche Lehrmittel für die Jägerprüfung ist unter Jagen in der Schweiz erhältlich.

 

Praxiserfahrung in der Natur erlangen die Jagdlehrgängerinnen und Jagdlehrgänger durch das Leisten von Hegearbeit wie auch durch aktives Begleiten von erfahrenen Jägerinnen und Jägern.

Der Kanton Schwyz bietet alle zwei Jahre einen Jagdlehrgang an.

Anmeldung zum Jagdlehrgang 2026/2027

 

Im Zeitraum 2026/2027 wird im Kanton Schwyz ein Jagdlehrgang mit den Prüfungen durchgeführt. Gemäss § 27 des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes vom 25. Mai 2016 (SRSZ 761.100) können sich Bewerberinnen und Bewerber melden, die bei Kursbeginn das 18. Altersjahr erfüllt haben oder älter sind.


Es werden maximal 30 Interessenten/Interessentinnen in den Jagdlehrgang aufgenommen. Anmeldungen werden neu nur noch elektronisch/per E-Mail entgegengenommen und nach
Eingang berücksichtigt. Vollständige Anmeldeunterlagen werden ab dem 24.10.2025, 08:00
Uhr berücksichtigt, früher eingereichte Anmeldeunterlagen werden nicht berücksichtigt. 
Unvollständige Anmeldeunterlagen sind ungültig.

 

Anmeldeschluss ist der 15. November 2025


Die Anmeldung ist per E-Mail zu senden an das Sekretariat für die Organisation des Jagdlehrgangs unter Beilage folgender Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular

  • Digitales Passfoto

  • Nachweis über den Abschluss einer Jäger-Haftpflichtversicherung für den 
    Jagdlehrgang. Diese kann für Fr. 16.-- auch beim Kanton Schwyz abgeschlossen werden (auf Anmeldeformular entsprechend ankreuzen)

  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, nicht älter als drei Monate (dieser kann nach Abgabe der Anmeldeunterlagen bis zum 15. Dezember 2025 nachgereicht werden, falls noch nicht vorhanden)

Kantonale Bewerber haben Vorrang, ausserkantonale Bewerber können berücksichtigt werden, sofern das Kontingent dies zulässt.

Anmeldeunterlagen

Anmeldeformular für den Jagdlehrgang 2026/2027

Ausbildungsprogramm mit provisorischen Daten

Anforderungen für die praktische Schiessprüfung

Weisung über die Anerkennung und Gültigkeit von Pflichtleistungen

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