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Wie werde ich Jägerin oder Jäger?

Wer jagen will, braucht einen kantonalen Jagdfähigkeitsausweis und eine kantonale Jagdberechtigung. Die Jagdfähigkeit wird durch das Bestehen einer Jagdprüfung erlangt, die Jagdberechtigung erhält man durch das Lösen eines Jagdpatentes beim Kanton.

Die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger besteht aus zwei Teilen:

  • Der praktische Teil besteht aus einer Schiessprüfung und der Waffenhandhabung.

  • Der theoretische Teil vermittelt Kenntnisse über das Wild und die Natur, die Hege und Jagdhunde, die Jagdgesetze sowie die Jagdausübung und Waffenkunde. Das einheitliche Lehrmittel für die Jägerprüfung ist unter Jagen in der Schweiz erhältlich.

 

Praxiserfahrung in der Natur erlangen die Jagdlehrgängerinnen und Jagdlehrgänger durch das Leisten von Hegearbeit wie auch durch aktives Begleiten von erfahrenen Jägerinnen und Jägern.

Anmeldung zum Jagdlehrgang 2024/2025

 

Im Zeitraum 2024/2025 wird im Kanton Schwyz ein Jagdlehrgang mit den Prüfungen durchgeführt. Gemäss § 27 des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes vom 25. Mai 2016 (SRSZ 761.100) können sich Bewerberinnen und Bewerber melden, die bei Kursbeginn das 18. Altersjahr erfüllt haben oder älter sind.


Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt, die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Kantonale Bewerber haben Vorrang. Ausserkantonale Bewerber können zum Jagdlehrgang zugelassen werden, sofern das Kontingent dies erlaubt. Neu wird nur noch die elektronische Anmeldung per E-Mail berücksichtigt. Diese ist bis spätestens 15. November 2023 an das Sekretariat für die Organisation des Jagdlehrgangs, cornelia.betschart@schwyzer-jagd.ch, unter Beilage folgender Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular;

  • Digitales Passfoto;

  • Nachweis über den Abschluss einer Jäger-Haftpflichtversicherung für den 
    Jagdlehrgang. Diese kann für Fr. 16.-- auch beim Kanton Schwyz abgeschlossen werden (auf Anmeldeformular entsprechend ankreuzen);

  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, nicht älter als drei Monate (dieser kann nach Abgabe der Anmeldeunterlagen bis zum 15. Dezember 2023 nachgereicht werden, falls noch nicht vorhanden).

Die Einreichung der Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen gilt auch für Bewerber/Innen, welche bereits eine oder mehrere Teilprüfung/en absolviert haben. Verspätete Anmeldungen sowie Anmeldungen mit unvollständigen Unterlagen (mit Ausnahme des Strafregisterauszugs) können nicht berücksichtigt werden.
 

Anmeldeunterlagen

Amtsblatt Ausschreibung

Anmeldeformular Jagdlehrgang 2024/2025

 

Entwurf Ausbildungsprogramm Jagdlehrgang 2024/2025

Anforderungen für die praktische Schiessprüfung

Weisung über die Anerkennung und Gültigkeit von Pflichtleistungen

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